Taxpflichtig sind alle Hunde, die am 1. August mehr als 3 Monate alt sind. Sie Hundetaxe mittels Rechnung eingezogen. Es werden keine Hundemarken mehr abgegeben.
Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz mit einem Mikro-Chip oder einer Tätowierung markiert und in der Datenbank ANIS registriert sein. Damit können entlaufene, verwahrloste oder ausgesetzte Hunde eindeutig identifiziert werden. Aus diesem Grund verzichtet die Gemeinde Twann künftig auf die Abgabe einer Hundemarke.
Zudem wird das Inkasso der Hundetaxe vereinfacht. Den registrierten Hundehalterinnen und Hundehaltern wird die Hundetaxe anfangs August in Rechnung gestellt. Sie beträgt Fr. 80.- pro Hund. Neuzuzüger/innen und neue Hundehalter/innen haben ihren Vierbeiner bei der Gemeindeschreiberei anzumelden. Ebenfalls sind der Gemeindeschreiberei, wie auch der Datenbank ANIS, verstorbene oder weggegebene Hunde zu melden.
Informationen zur Chip-Pflicht für Hunde sowie über die Tierdatenbank ANIS finden Sie unter:
www.bvet.admin.ch/themen/tierschutz/00760/00761/index.html?lang=de
www.anis.ch
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