Wenn der Todesfall zu Hause erfolgte, unverzüglich den Arzt, welcher eine Todesbescheinigung ausstellt, herbeiziehen.
Bestattungsart festlegen: Erdbestattung oder Kremation. Wurde eine letztwillige Verfügung hinterlassen, so ist dort möglicherweise ein Hinweis auf die gewünschte Bestattungsart zu finden.
Einer der nächsten Angehörigen oder Verwandten meldet den Todesfall beim Zivilstandsamt des Sterbeortes. Bei der Meldung ist die ärztliche Todesbescheinigung, der Niederlassungsausweis und falls vorhanden, das Familienbüchlein vorzuweisen.
Mit der durch das Zivilstandsamt ausgestellten Todesanzeige-Bescheinigung meldet sich die oder der Angehörige zwecks Festlegung des Bestattungstermins innert 2 Arbeitstagen seit dem Todesfall während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung. Falls die Bestattung nicht in Twann stattfindet, bitte trotzdem Meldung erstatten und die Kontaktadresse angeben (Siegelung, Korrespondenz etc.).
Wird eine kirchliche Abdankung gewünscht, sollte möglichst früh mit dem Pfarrer Kontakt aufgenommen werden, damit ein Gesprächstermin festgelegt werden kann:
Reformiertes Pfarramt
Beat Allemand
Dorfgasse 52
2513 Twann
032 315 11 39
Todesanzeige/Leidzirkulare mit Angaben über Ort und Zeit der Bestattung und des Trauergottesdienstes erstellen. Eventuell Publikation im Amtsanzeiger und/oder Tageszeitung.
Falls nach dem Trauergottesdienst zu einem Imbiss eingeladen wird, in einem Restaurant reservieren.
Nach der Beerdigung: Kondolationen und Spenden verdanken (Danksagungskarten drucken lassen und versenden, eventuell Danksagung in Zeitung).
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