Die Organe der Gemeinde sind:
- die Stimmberechtigten
- der Gemeinderat
- die Kommissionen
- das Rechnungsprüfungsorgan
- das zur Vertretung der Gemeinde befugte Personal
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ und wird in der Regel zweimal jährlich einberufen. An der Gemeindeversammlung werden u.a. folgende Geschäfte behandelt:
- Jahresrechnung
- Voranschlag
- Ausgaben über Fr. 100'000.00
- Anlage der obligatorischen und den Satz der fakultativen Gemeindesteuern
- Reglemente
Die Mitglieder des Gemeinderates werden an der Urne und Kommissionsmitglieder werden durch den Gemeinderat gewählt. |