Einwohnergemeinde
2513 Twann


 

Organe der Gemeinde
 

Die Organe der Gemeinde sind:

  • die Stimmberechtigten
  • der Gemeinderat
  • die Kommissionen
  • das Rechnungsprüfungsorgan
  • das zur Vertretung der Gemeinde befugte Personal

 

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ und wird in der Regel zweimal jährlich einberufen. An der Gemeindeversammlung werden u.a. folgende Geschäfte behandelt:

  • Jahresrechnung
  • Voranschlag
  • Ausgaben über Fr. 100'000.00
  • Anlage der obligatorischen und den Satz der fakultativen Gemeindesteuern
  • Reglemente

 

Die Mitglieder des Gemeinderates werden an der Urne und Kommissionsmitglieder werden durch den Gemeinderat gewählt.

 

 


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