Die Organe der Gemeinde sind:
- die Stimmberechtigten
- der Gemeinderat
- die Kommissionen
- das Rechnungsprüfungsorgan
- das zur Vertretung der Gemeinde befugte Personal
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ und wird in der Regel zweimal jährlich einberufen. An der Gemeindeversammlung werden unter anderen zwingend folgende Geschäfte behandelt:
- Jahresrechnung
- Voranschlag
- Ausgaben über Fr. 100'000.00
- Anlage der obligatorischen und den Satz der fakultativen Gemeindesteuern
- Reglemente
Die Mitglieder des Gemeinderates werden an der Urne und Kommissionsmitglieder werden durch den Gemeinderat gewählt. |