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Förderprogramm Energie

Der Gemeinderat hat im Zeichen der national propagierten Energiewende mit der Verabschiedung der „Verordnung über die Spezialfinanzierung Energieversorgung“ ein kommunales Förderprogramm in Kraft gesetzt. Auf Gesuch hin kann die Gemeinde Beiträge bis zu CHF 2‘000.00 für den vollständigen Ersatz von Öl- und Elektroheizungen durch Heizsysteme mit erneuerbarer Energie entrichten. Neu kann auf Gesuch hin auch bis zu 50 Prozent der Kosten (maximal CHF 500.00) für eine Energieberatung durch eine vom Bund oder vom Kanton anerkannte Energieberatungsstelle mitfinanziert werden.

Grundlage der Verordnung ist das von der Gemeindeversammlung am 30.11.2015 beschlossene „Reglement für die Spezialfinanzierung Energieversorgung“. Darin ist festgehalten, dass die Gemeinde Beiträge an Projekte in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung von neuen erneuerbaren Energien und Reduktion von CO2 gewähren kann.

 

Das Reglement und die dazu gehörende Verordnung finden Sie über diesen Link (hier anklicken). Gesuche sind an die Ver- und Entsorgungskommission der Gemeinde zu richten.

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