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Geringfügige Änderung der Uferschutzplanung - öffentliche Planauflage

23. April 2020
Öffentliche Planauflage

Geringfügige Änderung der Uferschutzplanung betreffend des Gewässerraums auf Parzelle Nr. 1211

Der Gemeinderat Twann-Tüscherz bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 23.04.2020 bis 22.05.2020, in der Gemeindeverwaltung Twann-Tüscherz öffentlich auf. Aufgrund der ausserordentlichen Lage (Corona-Pandemie) sind Interessierte gebeten, für die Einsichtnahme mit der Gemeindeverwaltung telefonisch (032 315 03 30) oder per Mail (info@twann-tuescherz.ch) einen Termin zu vereinbaren. Die Unterlagen können auch über die Homepage der Gemeinde (anklicken) eingesehen werden.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeinde Twann-Tüscherz schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

 

EINWOHNERGEMEINDE TWANN-TÜSCHERZ

Der Gemeinderat