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Mitwirkung - Aktualisierung der Bestimmungen in den Reben

24. Oktober 2019

Der Gemeinderat bringt gestützt auf Ar. 58 des kantonalen Baugesetztes die Änderung der baurechtlichen Grundordnung "Aktualisierung der Bestimmungen in den Reben" zur Mitwirkung.

Innerhalb der Frist vom 24.10.2019 bis 25.11.2019 liegen alle Akten der Ortsplanung während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Mitwirkung auf. Sämtliche Dokumente sind auch im Internet unter www.twann-tuescherz.ch abrufbar.

Einwände und Anregungen sind innert der gleichen Frist schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Allfällige Einsprachen können erst anlässlich der öffentlichen Planauflage gemäss Art. 60 BauG und nicht im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens eingereicht werden.

Für individuelle Fragen und Auskünfte stehen Ihnen am Donnerstag, 7. November 2019 von 17.00 - 19.00 Uhr und am Montag, 11. November 2019 von 14.00 bis 16.00 Uhr der zuständige Gemeinderat und der Ortsplaner auf der Gemeindeverwaltung zur Verfügung (um Anmeldung wird gebeten unter Tel. 032 315 03 30)