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Ersatzwahl Gemeinderat, Anordnung der Wahl

5. September 2019
Publikation Nidauer Amtsanzeiger vom 05.09.2019.

Anordnung der Wahl

Der amtierende Vize-Gemeindepräsident Alfred-Lüthi hat per 31. Dezember 2019 seine Demission als Mitglied des Gemeinderats eingereicht. Somit ist für den Rest der Legislatur 2018 – 2021 eine Ersatzwahl nötig. Mit Beschluss vom 19. August.2019 hat der Gemeinderat die im Majorzverfahren (Mehrheitsprinzip) durchzuführende Gemeindeurnenwahl auf den
24. November 2019 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 15. Dezember 2019 statt.

Wahlvorschläge

Nach Art. 26 Abs. 1 des Reglements über Urnenwahlen und -abstimmungen der Einwohnergemeinde Twann-Tüscherz vom 17. Mai 2009 sind die Wahlvorschläge bis spätestens 44 Tage vor der Wahl, das heisst bis 11. Oktober 2019, 17.00 Uhr, der Gemeindeschreiberei Twann-Tüscherz einzureichen (die Gemeindeverwaltung wird an diesem Freitagnachmittag ausnahmsweise auch am Nachmittag geöffnet sein).
Die Wahlvorschläge müssen enthalten:

  • Namen, Vornamen, Adresse, Jahrgang und Unterschrift des oder der Kandidierenden;
  • Jede Liste muss von mindestens 10 Stimmberechtigten mit Angabe von Namen, Vornamen, Adresse und Jahrgang unterzeichnet sein.

Auf der Eintrittsseite der Gemeindehomepage ist unter der Rubrik Verwaltung Publikationen eine Vorlage für Wahlvorschläge zum Herunterladen aufgeschaltet.

Wichtig: Kandidierende dürfen nur auf einer Wahlliste unterschreiben. Ebenso dürfen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nur einen Wahlvorschlag für den frei werdenden Sitz im Gemeinderat unterzeichnen.
Im Weiteren wird auf das oben erwähnte Reglement über Urnenwahlen und -abstimmungen verwiesen. Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

EINWOHNERGEMEINDE TWANN-TÜSCHERZ

Der Gemeinderat