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Unumgängliche Verpflichtung: Investitionskredit Sanierung alte Mühleschwelle

28. Januar 2021

Anfangs Januar wurde vom Tiefbauamt des Kantons Bern gemeldet, dass die alte Mühleschwelle im Twannbach, oberhalb der Schmiede, unterspült wird und einzubrechen droht. Abklärungen vor Ort haben ergeben, dass sofort gehandelt werden muss, bevor die Schwelle einbricht. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat gestützt auf die Offerte von Wasserbauspezialisten einen Investitionskredit von brutto CHF 65'000.00 genehmigt.

Von Seiten des Kantons besteht eine Subventionszusicherung von 30 Prozent. Zudem werden im Rahmen des Kredits auch Arbeiten an der Uferböschung der Gemeinde Ligerz ausgeführt, die nicht direkt mit der Schwellensanierung zu tun haben. Für diese Arbeiten im Umfang von rund CHF 7'000.00 besteht eine Finanzierungszusicherung der Gemeinde Ligerz, die sich zudem auch anteilsmässig an den Kosten der Baustelleninstallation beteiligt.

Gestützt auf Artikel 101 der kantonalen Gemeindeverordnung wird der oben ausgeführte Entscheid des Gemeinderats der Bevölkerung per Publikation zur Kenntnis gebracht. Kredite, welche die Summe von CHF 50'000 übersteigen, müssen in der Regel gemäss dem Organisationsreglement der Gemeinde dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Da es sich um eine unumgängliche Verpflichtung handelt und die Arbeiten sofort ausgeführt werden müssen, ist dies nicht möglich.