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Richtigstellung zur Urnenabstimmung vom 13.12.2020

24. November 2020

Mit einem Flugblatt "Nein zum Budget 2021 Twann-Tüscherz" hat sich eine Gruppierung, die sich als Liberale und Bürgerliche bezeichnet, an die Bevölkerung gewandt. Der Gemeinderat akzeptiert die freie Meinungsäusserung. In einem Punkt sieht er sich aber gezwungen, eine Fehlinformation zu korrigieren: Das Flugblatt hält zwar richtig fest, dass die im Budget 2021 aufgeführte Investitionsrechnung eine Ausgabe von einer Million Franken für den Bau eines neuen Werkhofs festhält. Nicht richtig ist dabei allerdings die Aussage, dass mit der allfälligen Annahme des Budgets 2021 defacto auch der vorgesehenen Ausgabe für das Projekt neuer Werkhof zugestimmt würde.

Die Gemeinde ist bei der Budgeterstellung zur Vollständigkeit verpflichtet. Bezogen auf die im Budget festgehaltene Investitionsrechnung heisst das, dass alle voraussehbaren Ausgaben und Einnahmen festgehalten sein müssen, auch wenn allfällige Ausgabenbeschlüsse noch fehlen. Genau dies ist beim Projekt Neuer Werkhof der Fall. Die geschätzte Investition von einer Million Franken muss gemäss dem Prinzip der Vollständigkeit als geplante Ausgabe festgehalten sein. Getätigt werden kann diese Investition aber nur, wenn das Stimmvolk dem Vorhaben zustimmt. Eine Abstimmung zu diesem Geschäft wird der Gemeinderat dem Stimmvolk frühestens an der Urnenabstimmung vom 07. März 2021 zum Beschluss vorlegen, wenn alle Kosten bekannt sind und konkrete Baupläne vorliegen. Die Stimmbevölkerung wird zu diesem Projekt so bald als möglich umfassend orientiert.

Der Gemeinderat bittet um Kenntnisnahme.