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Vernehmlassung zur Zukunft amtlicher Anzeiger

13. August 2020

 

Der Gemeinderat hat sich mit der Vernehmlassung zur Teilrevision des Gemeindegesetzes (GG) befasst. Die Revision schafft eine Rechtsgrundlage, um den amtlichen Anzeiger (z.B. unseren Nidauer Anzeiger) neu in digitaler Form herauszugeben. Der Entscheid, ob die amtlichen Informationen den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin im Zeitungsformat zugestellt werden oder ob sie neu nur noch digital abrufbar sein sollen, liegt bei den Gemeinden. Der Kanton sieht in seinem Gesetzesentwurf allerdings eine «entweder/oder»-Lösung vor. Wer die amtlichen Publikationen weiterhin im Printformat herausgeben möchte, darf sie nicht gleichzeitig auf der offiziellen digitalen Plattform aufschalten. Dies erachten die Anzeiger-Trägerschaften als unnötige Einschränkung. Auch wird befürchtet, dass die Anzeiger finanziell kaum überleben könnten, falls ein Grossteil der Gemeinden auf die reine digitale Publikationsform wechseln würden.

Der kantonale Anzeigerverband setzt sich in seiner Vernehmlassungsantwort für eine «sowohl-als-auch»-Lösung ein. Er zeigt sich zwar offen für Digitalisierungsschritte, weist aber darauf hin, wie komplex die Materie ist, und dass die Umsetzung sorgfältig durchdacht werden muss, um weiterhin gewährleisten zu können, dass die amtlichen Informationen die Bürgerinnen und Bürger auch tatsächlich erreichen. Gerade Personen der älteren Generation nutzen noch längst nicht alle Internetportale, um sich zu informieren.

Der Gemeinderat hat die Vernehmassungsunterlagen zur Teilrevision des GG und sowie die Eingabe des kantonalen Anzeigerverbands, welche konstruktive Alternativvorschläge enthält, studiert. Der Gemeinderat unterstützt die kritische Haltung und Argumente des kant. Anzeigerverbands vollumfänglich und lässt dies den Kanton in seiner Stellungnahme wissen.