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Öffentliche Planauflage

17. Mai 2018
Revision der Ortsplanung
Änderung der UeO Oberi Chros
Waldfeststellungsverfah-ren
Der Gemeinderat von Twann-Tüscherz bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Revision der Ortsplanung, die Änderung der UeO Oberi Chros sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.
Die öffentliche Auflage beinhaltet:
  • Baureglement
  • Nutzungszonenplan (Gesamtplan)
  • Nutzungszonenplan (Ausschnitte)
  • Schutzzonenplan
  • Zonenplan Naturgefahren
  • Zonenplan Gewässerraum
  • Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Oberi Chros gemäss Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung
Zusätzlich liegen der Erläuterungsbericht, das Landschaftsinventar und die Entwürfe der Verfügungen zur Mehrwertabgabe zur Information auf.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 24. Mai bis 22. Juli 2018 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Sie können während der Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Sämtliche Dokumente sind auch ab genanntem Datum auch auf dieser Homepage (anklicken) abrufbar.
Für individuelle Fragen und Auskünfte stehen Ihnen am Dienstag, 12. Juni 2018, von 18.30 bis 20.30 Uhr, die Gemeindepräsidentin und der Ortsplaner auf der Gemeindeverwaltung zur Verfügung (um Anmeldung wird gebeten, Tel. 032 315 03 30).
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Twann-Tüscherz, Moos 11, Postfach 16, 2513 Twann einzureichen.
Twann-Tüscherz, 14. Mai 2017
Der Gemeinderat